Kurse mit der Bezeichnung „§20“ sind sogenannte Präventionskurse. Diese Kurse werden in der Regel von ihrer Krankenkasse mit bis zu 80% bezuschusst. Nach erfolgreicher Teilnahme (mindestens 80% Anwesenheit) erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Sie bei der Kasse einreichen können. Bitte sprechen Sie vorab mit der Krankenkasse, da es keine pauschale Aussage hierzu gibt.